Rechtsanspruch "Leaving Care"

Steuerungsrunde/ Expert_innenrunde im Dialogforum Pflegekinderhilfe

Die Diskussionen und Arbeitspapiere im Dialogforum Pflegekinderhilfe haben herausgestellt, dass die Übergänge ins Erwachsenenalter und der Alltag junger Volljähriger, die in Pflegefamilien (für einen Teil) ihrer Kindheit und/oder Jugend aufgewachsen sind (Care Leaver), in der Fachdebatte um die Pflegekinderhilfe bisher noch zu wenig beachtet wurden. Pointiert zusammengefasst bedeutet dies: „Leaving Care“ stellt eine grundlegende Herausforderung auch für die Pflegefamilien und Infrastrukturen der Vollzeitpflege dar, die auch in Bezug auf die Weiterentwicklung des SGB VIII stärker öffentlich akzentuiert werden muss. Junge Menschen brauchen dabei mehr Unterstützung.

Die Stärkung der Rechtsansprüche von Care Leavern in einem reformierten SGB VIII ist ein wichtiger Schritt, um die Lebenssituation der jungen Menschen nachhaltig zu verbessern. Internationale Beispiele geben einige Anregungen, wie eine Abfederung der Risiken im Übergang von Care Leavern aus stationären Erziehungshilfen in ein eigenverantwortliches Leben erreicht werden kann.

Vorgeschlagen wird im vorliegenden Papier die Schaffung eines eigenen Rechtstatbestands „Leaving Care“, der die Übergangssituation und den regelhaft mit ihr verbundenen Unterstützungsbedarf der jungen Volljährigen anerkennt. Dieser Vorschlag wurde erstmalig auf der Sitzung der Expert_innenrunde im Dialogforum Pflegekinderhilfe am 16.11.2017 diskutiert. Weiterhin geht es um eine Stärkung der Regelungen in § 41 SGB VIII und eine stärkere Akzentuierung der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII auf die Übergangsprozesse von jungen Menschen.

Weiterführende Informationen können Sie nachfolgendem Positionspapier entnehmen: