Zusammenarbeit mit Eltern in der Pflegekinderhilfe (2019)

Andrea Dittmann / Dirk Schäfer

Wenn Kinder oder Jugendliche von ihren Eltern (zeitweilig) nicht ausreichend versorgt werden können, ihr Wohl und ihre Unversehrtheit zu Hause gefährdet sind und die Gefahr gemeinsam mit den Eltern nicht abzuwenden ist, ist es Aufgabe der Jugendämter, einen neuen Lebensort für die jungen Menschen zu finden. Ist dieser Ort in einer stationären Einrichtung der Erziehungshilfe gemäß § 34 SGB VIII oder in einer Pflegefamilie gemäß § 33 SGB VIII gefunden worden, müssen die Eltern nicht nur die Trennung und den Verlust verarbeiten, sondern auch eine Perspektive für ein alltägliches Leben ohne ihr Kind entwickeln. Dabei sind sie auf Unterstützung angewiesen, um ihrer selbst willen, aber auch im Sinne ihrer Kinder, deren Identitätsentwicklung untrennbar ist von der Auseinandersetzung mit der Herkunftsfamilie.

Deutlich wurde in der Vergangenheit, dass es neben einer eindeutigen gesetzlichen Regelung  der Zusammenarbeit der Sozialen Dienste mit den Eltern von Pflegekindern (den aktuellen gesetzlichen Stand finden Sie hier) auch einer inhaltliche Auseinandersetzung mit der Zusammenarbeit mit Eltern bedarf, um darzulegen welche Chancen für Kinder, Jugendliche, Eltern und Pflegeeltern mit einer adäquaten Ausgestaltung einhergehen.

Im Rahmen des Dialogforums Pflegekinderhilfe wurden Andrea Dittmann und Dirk Schäfer beauftragt eine externe Expertise zu erstellen, die den Anspruch von Eltern, deren Kinder (zeitweilig) an einem anderen Ort leben, auf Beratung und Unterstützung mit Hilfe empirischer Belege zu untermauern. Die Expert_innenrunde im Dialogforum Pflegekinderhilfe wird auf Grundlage der bisherigen erarbeiteten Positionspapiere und unter Berücksichtigung dieser und anderer Expertisen nochmal eine zusammenfassende Positionierung zu dem Thema vornehmen. 

Weiterführende Informationen können Sie der nachfolgenden Expertise entnehmen: