Kommentierung vorgesehener Regelungen zur Pflegekinderhilfe im Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG)

Steuerungsrunde/ Expert_innenrunde im Dialogforum Pflegekinderhilfe

Im Rahmen der Expert_innenrunde im Dialogforum Pflegekinderhilfe und der erarbeiteten Expertisen wurden von den beteiligten Personen einige grundsätzliche fachliche Positionierungen zur Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe festgehalten und in den Reformprozess mit eingebracht. In dem vorliegenden Papier werden folgende Regelungsvorschläge gemacht:

  • Zunächst §§ 37, 37a SGB VIII-E (Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen und Eltern), aus chronologischen Gründen in umgekehrter Reihenfolge aufgeführt,
  • sodann §§ 1632 Abs. 4, 1696 Abs. 3 und 1697a BGB-E (Verbleibensanordnung, Kindeswohlprinzip), die die Bedürfnisse der Kinder stärker als bisher mit in den Blick nehmen,
  • anschließend die Vorschriften §§ 8, 9, 71 SGB VIII-E, die die Partizipation und Selbsthilfe junger Menschen, ihrer Eltern und Pflegefamilien betreffen.
  • Der § 36a SGB VIII-E, mit dem die Hilfeplanung bei stationären Leistungen eine besondere Berücksichtigung erfährt,
  • die §§ 36b, 94 Abs. 3,6 und 41 sowie 71 SGB VIII-E, die insbesondere junge Volljährige und Care Leaver betreffen

 

Den Gesetzesentwurf sowie die Kommentierung in einer Kurz- und Langfassung können Sie nachfolgend herunterladen: