- Vorschläge zu fachlichen und rechtlichen Reformen in der Pflegekinderhilfe (2015)
- Örtliche Zuständigkeit der Jugendämter bei Dauerpflege (2016)
- Fachliche Anforderungen und Fallzahlenobergrenzen (2016)
- Kommentierung vorgesehener gesetzlicher Regelungen zur Pflegekinderhilfe im Regierungssentwurf (KJSG) (2017)
- Der Einbezug leiblicher Eltern in der Pflegekinderhilfe (2017)
- Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Pflegekinderhilfe (2017)
- Pflegekinder auf ihrem Weg ins Erwachsenenleben begleiten (2018)
Fachliche Anforderungen und Fallzahlenobergrenzen
Alexandra Szylowicki
Bundesweit gibt es eine große Bandbreite bei der Ausstattung der Pflegekinderdienste.
Das vorliegende Papier macht deutlich, was zunächst wie eine technokratische Festlegung anmutet, hat große Auswirkungen auf die Praxis der Pflegekinderhilfe. Es macht einen Unterschied, ob zeitgleich 20 oder 100 Pflegeverhältnisse begleitet werden; andererseits ist in der Fallzahlbemessung zu berücksichtigen, ob z.B. die vorbereitende Schulung oder die Zusammenarbeit mit den Eltern als Regelaufgabe der Fachkräfte Berücksichtigung finden sollen.
In der folgenden Zusammenschau werden exemplarisch verschiedene Logiken zur Bemessung von Fallzahlen vorgestellt. Sie dienen als Anregung, Aufgaben zu definieren und mit entsprechender Zeitressource zu hinterlegen: